Die Unterstützungskasse ist eine interessante Form der betrieblichen Altersvorsorge. Zusage einer Altersrente durch die U-Kasse
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Die Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse wird der Arbeitgeber Mitglied einer Unterstützungskasse.

Über die gewählte Unterstützungskasse wird dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung in Form einer Altersrente, meist aber auch eine Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente zugesagt.

Für die Finanzierung dieses Anspruchs schließt die Unterstützungskasse eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ab.

Die Beiträge für die Unterstützungskasse werden dem Arbeitgeber belastet. Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Zusage aus dem umzuwandelnden Betrag errechnet.

Die Unterstützungskasse übernimmt alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Versorgung stehen. Dafür sind in der Regel ein geringer Teil an Verwaltungskosten zu zahlen. Wichtig zu beachten ist das der Anspruch des Mitarbeiters auf die zugesagten Leistungen nicht gegen die Unterstützungskasse besteht, sondern immer gegen den Arbeitgeber!

Der umgewandelte Beitrag gilt nicht als Arbeitsentgelt und ist deshalb für den Arbeitnehmer sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.

Die Sozialversicherungsfreiheit bis 31. Dezember 2008 begrenzt.

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