Die Riesterrente als zusätzliche Altersvorsorge nutzen. Die Riesterrente ist ein Weg für die private oder betriebliche Altersvorsorge
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Riesterrente


Die Riesterrente

Die sogenannte "Riesterrente", kann sowohl privat aber auch durch Entgeltumwandlung abgeschlossen werden.

Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 2.448,-- € (im Jahre 2003) in eine Riesterrente umwandeln.

Der Beitrag zur Riesterrente wird aus dem versteuerten Nettoentgelt entnommen.
Zum Jahresende erfolgt durch die Finanzverwaltung automatisch eine Prüfung, ob die jeweilige Zulage (in 2003 = 38,-- € pro Jahr) oder der separate Sonderausgabenabzug (in 2003 = 525,-- €) sich günstiger auswirkt.

Das jeweils Günstigere findet für die Riesterrente Anwendung.

Der Arbeitgeber übernimmt als Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Meldung des jeweiligen Jahresentgeltes.

Um die Maximalförderung für die Riester Rente zu erhalten, ist 2003 ein Mindestbeitrag in Höhe von 1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgeltes zu zahlen. Der Beitrag zur Riesterrente erhöht sich für die Jahre 2004 und 2005 auf 2 %,
für die Jahre 2006 und 2007 auf 3 % und ab 2008 auf 4 %.

Entsprechend erhöhen sich die Zulagen und der Sonderausgabenabzug.

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