Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.
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Die Pensionskasse

Bei der Pensionskasse wird der Arbeitgeber wird Mitglied der Pensionskasse.

Im Gegensatz zu anderen Durchfürungswegen der Altersvorsorge sind bei der Pensionskasse jedoch keine Verwaltungskosten zu zahlen.

Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung an Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse umwandeln. Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- € der in eine Pensionskasse umgewandelt werden kann.

Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage der Anbieter, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Die Beiträge zur Pensionskasse sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Außerdem besteht bis zum 31. Dezember 2008 für die Beiträge zur Pensionskasse Sozialversicherungsfreiheit.


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Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich.