Die Direktversicherung ist eine der beliebtesten Formen für die Altersvorsorge. Nutzen Sie die Vorteile einer Direktversicherung.
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Direktversicherung als Altersvorsorge


Die Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung kann der Mitarbeiter bis zu einem Höchstbetrag von 2.520,-- € jährlich (210,-- € monatlich) in eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung umwandeln.

Für die Direktversicherung stehen Ihnen sowohl die Lebensversicherung und auch die Rentenversicherung als mögliche Anlageform offen

Dadurch das die Direktversicherung lediglich mit 20% pauschaler Lohnsteuer belegt ist (zzgl. pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem meist höheren individuellen Spitzensteuersatz und der Pauschalsteuer eine nicht zu verachtende Steuerersparnis

Aus diesem Grund wurde die Direktversicherung zu einem sehr beliebten Steuersparmodell.

Auch besteht für die Beiträge zur Direktversicherung Sozialversicherungsfreiheit, wenn die Beiträge aus einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) gezahlt werden.

Die Sozialversicherungsfreiheit ist bei der Direktversicherung vorerst bis zum
31. Dezember 2008 begrenzt.

Für weiterführende Informationen zur Direktversicherung nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.





Direktversicherung


Die Direktversicherung zählt ebenso wie die Pensionskasse und der Pensionsfonds zum Bereich der Zusatzversorgung. Insbesondere die Direktversicherung verbindet eine überdurchschnittliche Rendite mit einem Höchstmaß an Sicherheit für die Altersversorgung.

Die neue Direktversicherung wird durch steuerfreie Beiträge in besonderem Maße durch den Gesetzgeber gefördert. Im Gegenzug wird auf die Besteuerung der Rentenzahlungen umgestellt (so genannte nachgelagerte Besteuerung).

Seit 2005 gibt es keine Neuverträge mehr als pauschalversteuerte Direktversicherung (Ausnahme: Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen). Altverträge sind davon nicht betroffen. Bei ihnen bleibt es bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bei der Pauschalsteuerregelung, wenn die Umwandlungsoption nicht genutzt wird.

Jetzt neu sind:

− Steuerfreiheit der Beitragszahlung

− Dynamischer Höchstbeitrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze
(in 2007: 2.520 Euro p.a.)

− Zusätzlicher konstanter Betrag von 1.800 Euro p.a.
(Voraussetzung: kein Vertrag mit Pauschalbesteuerung)

− Besteuerung im Rentenbezug:

− alle Leistungen der Direktversicherung werden nachgelagert besteuert



Vorteile:

− staatliche Förderung (Steuervorteile) in der Ansparphase

− Hartz IV sicher (Zugriff bei Arbeitslosigkeit)

− Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenrente sind möglich

− Einschluss von Todesfallleistungen zulässig

Nachteile:

− Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs

− Volle Besteuerung in der Rentenphase

− Bedingt flexibel hinsichtlich Vererbbarkeit, Kapitalisierung, Übertragbarkeit, Beleihbarkeit

Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Direktversicherung
gern behilflich.