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betriebliche AltersvorsorgeDie betriebliche Altersvorsorge Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung über Seinen Arbeitgeber zu gestalten. Die Höchstgrenzen für die betriebliche Altersvorsorge liegen für das Jahr 2007 bei 2.520,-- Euro. Dieser Beitrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei liegt die Maximierung bei 4% der BBG für die betriebliche Altersversorgung. Betriebliche Altersvorsorge und die fünf möglichen Durchführungswege:
Insbesondere in der Besteuerung während der Ansparzeit und der Besteuerung der Rentenleistungen liegen die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. |
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